Heimarbeit

Heimarbeit

* * *

Heim|ar|beit 〈f. 20
1. gewerbl. Arbeit in der eigenen Wohnung
2. das so entstandene Erzeugnis
● etwas in \Heimarbeit anfertigen, herstellen; einen Auftrag in \Heimarbeit erledigen

* * *

Heim|ar|beit, die:
a) gewerbliche Arbeit, die nicht in den Betriebsräumen des Arbeitgebers, sondern für diesen in der eigenen Wohnung ausgeführt wird:
eine H. bekommen;
etw. in H. herstellen;
b) in Heimarbeit (a) hergestelltes Erzeugnis.

* * *

Heimarbeit,
 
erwerbsmäßige Arbeit, die in der eigenen Wohnung oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte im Auftrag eines Gewerbetreibenden oder Zwischenmeisters allein oder mit Familienmitgliedern geleistet wird. Die Verwertung der Arbeitsergebnisse wird mittelbar oder unmittelbar dem Auftraggeber überlassen. Der Heimarbeiter ist, sofern er nicht dem Betrieb des Auftraggebers eingegliedert ist und nicht dem Direktionsrecht unterliegt, kein Arbeitnehmer, seine Stellung ist jedoch arbeitnehmerähnlich. Als landwirtschaftlich oder handwerklich orientierte Erwerbswirtschaft war die Heimarbeit in vorindustriellen Wirtschaftsformen die Regel (seit dem 14. Jahrhundert z. B. bei den flandrischen Tuchwebern und den Lübecker Bernsteindrehern), so wie es heute in der Dritten Welt vielfach noch der Fall ist. In den Industriestaaten gewinnt Heimarbeit durch die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zunehmend an Bedeutung (Telearbeit). So lag die Zahl der in Teleheimarbeit Beschäftigten 1995 in den USA bei rd. 7 Mio., in Großbritannien bei rd. 600 000 und in Deutschland bei 150 000.
 
Rechtliches:
 
In Deutschland ist das Heimarbeitsgesetz vom 14. 3. 1951 (HAG; mehrfach geändert) verbindliche Rechtsnorm für jenen arbeitnehmerähnlichen Personenkreis, der zwar persönlich selbstständig und frei von Zeitkontrolle (direktionsfrei) eine Arbeitsverrichtung vornimmt, den Arbeitsauftrag aber von einem Arbeitgeber erhält. Die dadurch bedingte wirtschaftliche Abhängigkeit begründet eine soziale Schutzbedürftigkeit, die das HAG durch zahlreiche Vorschriften zu gewährleisten versucht: Meldepflicht durch den Auftraggeber (beim Arbeitsamt und der obersten Arbeitsbehörde des Landes), Fürsorgepflicht des Auftraggebers, Kündigungsschutz, Mutterschutz, Gefahren- und Arbeitsschutz. - In Österreich enthält ein Heimarbeitsgesetz ähnliche Schutzbestimmungen wie in Deutschland - In der Schweiz gilt das Bundesgesetz über Heimarbeit vom 20. 3. 1981, daneben bestehen Sondernormen für die Uhrenindustrie u. a. Wirtschaftszweige.
 

* * *

Heim|ar|beit, die: a) gewerbliche Arbeit, die nicht in den Betriebsräumen des Arbeitgebers, sondern für diesen in der eigenen Wohnung ausgeführt wird: eine H. bekommen; etw. in H. herstellen, anfertigen; Minderjährige Kinder werden „in H.“ beschäftigt - wie es das Gesetz verbietet! (ran 2, 1980, 8); b) in ↑Heimarbeit (a) hergestelltes Erzeugnis: Wenn sie gestern nach Böhmisch-Krumma gegangen wäre, um H. auszutragen (Fühmann, Judenauto 8).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Heimarbeit — Heimarbeit …   Deutsch Wörterbuch

  • Heimarbeit — Heimarbeit, s. Hausindustrie …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Heimarbeit — Heimarbeit, s. Hausindustrie …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Heimarbeit — Heimarbeit,die:+Telearbeit·Telework·Teleheimarbeit …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Heimarbeit — ↑Telearbeit, ↑Teleworking …   Das große Fremdwörterbuch

  • Heimarbeit — wird nicht g zahlt. (Oberösterreich.) Zuweilen auch in obscönem Sinne …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Heimarbeit — Unselbstständige Heimarbeit ist eine Form der Lohnarbeit (bzw. der nicht selbstständigen Erwerbsarbeit), bei der der Arbeitsplatz entweder in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählter Arbeitsstätte der Beschäftigten liegt, während der… …   Deutsch Wikipedia

  • Heimarbeit — die Heimarbeit (Aufbaustufe) eine Form der Lohnarbeit, bei der der Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung des Beschäftigten liegt Beispiel: Die Kinder halfen der Mutter bei der Heimarbeit …   Extremes Deutsch

  • Heimarbeit — Heim·ar·beit die; nur Sg; eine meist einfache Arbeit, die man für eine Firma zu Hause gegen Bezahlung macht <etwas in Heimarbeit anfertigen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Heimarbeit — I. Gesetzliche Grundlage:Heimarbeitsgesetz vom 14.3.1951 (BGBl I 191) m.spät.Änd.; Sonderrecht für die Regelung der Arbeitsverhältnisse von in H. beschäftigten ⇡ arbeitnehmerähnlichen Personen. II. Inhalt:1. Personenkreis: ⇡ Heimarbeiter und ⇡… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”